Beim nächsten Termin mit unserer Architektin ging es daran die Unterlagen für den Bauantrag zusammenzustellen.
Diesen bekommen wir dann in dreifacher Ausführung und darin sind auch zwei Ausnahmegenehmigungen enthalten. Zum einen ist unsere Dachneigung etwas flacher als im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch unser Dachüberstand ist 10 cm größer. Beides sollte jedoch problemlos genehmigt werden.
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